Platzordnung

Platzordnung für den Kurzzeitcampingplatz im

Naherholungsgebiet ,,Blaue Adria"in Altrip

 

Regeln für die Benutzung:

Kurzzeitcampern ist die vorübergehende Benutzung eines Stellplatzes für maximal vier Wochen gestattet. Ein Anspruch auf

Überlassung eines Stellplatzes besteht nicht.

 

Anmeldepflicht/Anreise:

Camper melden sich bei Ankunft beim Platzwart unter Vorlage ihres gültigen Personalausweises an.

Jugendliche von 16 bis 18 Jahren brauchen eine schriftl. Zustimmung sowie eine Kopie des Ausweises eines Erziehungsberechtigten.

Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten Elternteil campen.

Besucher dürfen gegen Entgelt den Platz betreten. Sie dürfen ohne Anmeldung nicht übernachten und haben den Platz

bis 22.00 Uhr zu verlassen. Die Camper weisen ihre Besucher eigenständig auf die bestehende Platzordnung und deren Einhaltung hin.

Der Stellplatz wird vom Platzwart zu gewiesen. Eigenmächtiger Platzwechsel ist nicht erlaubt.

Pkws, Zugmaschinen, Motorräder etc. sind auf dem zugewiesenen Parkplatz ausserhalb des Campingplatzes abzustellen.

 

Abmeldepflicht/Abreise:

Camper melden sich vor dem endgültigen Verlassen im Büro des Platzwartes ab.

Der Stellplatz ist bis 12.00 Uhr sauber zu verlassen.

Bei Abbruch des Aufenthaltes aufgrund eigener Entscheidung oder bei Platzverweis besteht keinerlei Anspruch auf anteilmäßige

Rückerstattung des Entgeltes.

 

Hausrecht:

Den Anordnungen des Platzwartes ist Folge zu leisten. Er ist berechtigt, bei groben Verstößen gegen die Platzordnung sowie bei

einfachen Verstößen im Wiederholungsfall vom Platzverweisungsrecht gebrauch zu machen. 

In den Ruhezeiten sind alle Geräte (Musikanlagen, Handy Musik, Musikinstrumente usw.) auszumachen!!!

An den sonstigen Zeiten, ist die Musiklaustärke so zu halten, das der Campingnachbar dadurch nicht gestört wird.

Auch im Übrigen gilt, dass ruhestörender Lärm im Hinblick auf den Erholungscharakter des Zeltplatzes zu vermeiden ist.

Von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und von 20.00 Uhr bis 7.00 Uhr wird die Doppelschranke zum Campingplatz geschlossen.

Eine Ein-und Ausfahrt ist nur in dringenden Fällen (z.B. ärztliche Notversorgung) möglich!

 

Sauberkeit, Hygiene und Ordnung:

Sauberkeit, Hygiene, Ordnung und schonende Behandlung sind oberstes Gebot auf dem gesamten Campingplatz,

insbesondere in Bezug auf die Sanitäranlagen.

Das Abreißen oder Beschädigen von Ästen, Zweigen, Bäumen und Hecken ist untersagt.

Ein gesichertes Grillfeuer mit handelsüblichen Grillvorrichtungen ist erlaubt. (Flamme nicht höher als 20 cm).

Lagerfeuer ist nur nach Rücksprache mit der Platzverwaltung zulässig.

Für entstehende Schäden haftet der Verursacher.

Das Ziehen von Regenrinnen ist untersagt.


Haustiere:

Hunde sind bei uns willkommen!

Sie sind grundsätzlich auf dem gesamten Zeltplatz anzuleinen. Bei Verstoß muss der Hundehalter mit Platzverweis

rechnen. Zur Verrichtung der Notdurft des Hundes ist dieser außerhalb des Zeltplatzes zu führen. Der Hundebesitzer

hat die anderen Camper vor Belästigungen durch seinen Hund zu schützen, insbesondere ist lang anhaltendes

Bellen/Kläffen des Hundes zu vermeiden.

 

Haftung:

Der Camper haftet für alle durch ihn oder seine Besucher verursachten Schäden, durch Nichtbeachtung der

Bestimmungen der Platzordnung oder sonstige schuldhaft, d.h. vorsätzlich oder fahrlässig verursacht werden.

Minderjährige Kinder sind durch ihre Erziehungsberechtigten stets zu beaufsichtigen.

Es wird seitens der Naherholung in den Rheinauen GmbH insbesondere keine Haftung übernommen für:

abhanden gekommene oder beschädigte Wohnwagen, Wohnmobile, Zelte, Fahrzeuge oder sonstige Gegenstände

und Schäden durch höherer Gewalt.

 

Abfall:

Abfälle sind ausschließlich in die vorgesehenen Behältnisse zu füllen. Die Entsorgung von Abfällen, die nicht

üblicherweise auf dem Zeltplatz anfallen, insbesondere Kühlschränke, Elektroschrott, Sondermüll und dergleichen

oder auch von Hausmüll in mehr als haushaltsüblicher Menge ist verboten.

Die Platzordnung wird mit Zahlung des Entgeltes anerkannt. Sie tritt im Einvernehmen mit der

Naherholung in den Rheinauen GmbH ab +4962363831 in Kraft und ersetzt alle bisherigen Benutzungsordnungen.

 

Der Platzwart Tel./Fax: +49 (6236) 3831

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